In den Weihnachtsferien, zwischen Gründonnerstag und Ostermontag und in den Schulsommerferien wird das Bürgerzentrum nicht vermietet.
Verlobungs- und Hochzeitsfeiern schließt der Träger aus.
Anfragen politischer Parteien oder Gruppierungen bedürfen der besonderen Genehmigung des Trägers bzw. des Hausbeirates.
Für private Feiern kann das Bügerzentrum nur für das gesamte Wochenende gemietet werden (Freitagnachmittag bis einschließlich Sonntag 14 Uhr).
Vermietungsanfragen von Lützeler Bürger*innen nehmen wir sechs Monate im Voraus an, Anfragen von Personen mit Wohnsitz außerhalb Lützels können vier Monate im Voraus den Saal buchen.
